Sehr geehrte Damen und Herren,
in meiner Eigenschaft als Abwickler der Garantie Hebel Plan ’08 GmbH & Co. KG i. L. (nachfolgend „GHP08“ oder die „Fondsgesellschaft“) möchte ich Sie unter Bezugnahme auf meinen im März 2016 ergangenen Bericht über den aktuellen Sachstand des Abwicklungsverfahrens informieren.
I. Tätigkeitsbericht
In den vergangen Monaten haben mein Team und ich erhebliche und zeitaufwendige Anstrengungen unternommen, um Investitionen der Fondsgesellschaft zu identifizieren und deren Werthaltigkeit zu prüfen. Hierbei verfolgen wir das Ziel, Vermögenswerte schnellstmöglich zu liquidieren, um entsprechende Erlöse zu Gunsten der Anleger zu erzielen.
Unsere Analyse hat ergeben, dass die Fondsgesellschaft zahlreiche Investments in verschiedenen Anlagebereichen getätigt hat. U.a. beteiligte sie sich in Form von stillen Beteiligungen an einer Gesellschaft, welche auf die Auswertung von Lizenzrechten spezialisiert ist. Die Beteiligungsverhältnisse haben wir einer betriebswirtschaftlichen Analyse unterzogen. Mit Unterstützung einer von mir beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellten wir eine Erfolgsrechnung und eine zukünftige betriebswirtschaftliche Prognose der Beteiligungsverhältnisse. Bedauerlicherweise stellte sich heraus, dass diese mehrheitlich defizitär waren, sodass die Fondsgesellschaft bereits erhebliche Verluste erlitten hatte. Im Rahmen von intensiven Verhandlungen ist es uns jedoch gelungen, die stillen Beteiligungen an einen Erwerber zu veräußern, sodass wir einen Totalverlust verhindern konnten.
Des Weiteren haben wir zwischenzeitlich einige Anlagewerte zum Verkauf platziert. Die Anlagen waren über einen Vermögensverwalter der Fondsgesellschaft vermittelt worden. Den bestehenden Vermögensverwaltervertrag, den seinerzeit die damalige Geschäftsführung abgeschlossen hat, hatten wir zuvor gekündigt. Allerdings können wir deren Werthaltigkeit derzeit nicht abschließend beurteilen, da die Veräußerung lediglich über den außerbörslichen Handel durchgeführt werden kann. Wir gehen davon aus, dass wir im ersten Quartal des kommenden Jahres eine konkretere Einschätzung bezüglich der Werthaltigkeit abgeben können.
Unsere Prozessvertreter wurden damit beauftragt, zivilrechtliche Ansprüche gegen diverse Verfahrensbeteiligte durchzusetzen, welche sich teilweise strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen. Aufgrund der äußerst komplexen Sachverhaltsstruktur werden sowohl die eingeleiteten gerichtlichen Verfahren als auch die rechtlichen Anspruchsprüfungen gegen weitere Verantwortliche voraussichtlich noch längere Zeit andauern. Dies insbesondere auch deshalb, da uns aufgrund der laufenden strafrechtlichen Ermittlungen leider noch nicht alle Geschäftsunterlagen und Korrespondenz zur Verfügung stehen, welche für die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche von erheblicher Bedeutung sind.
Die Prüfung des Anlegerkontos der Fondsgesellschaft hat ergeben, dass zahlreiche Anleger ihren monatlichen Zahlungsverpflichtungen in der Vergangenheit nicht nachgekommen sind, sodass Forderungen in erheblicher Höhe gegen diverse Anleger wegen rückständiger Einlagen bestanden bzw. bestehen. Aufgrund des gesellschaftsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes im Rahmen des behördlich veranlassten Abwicklungsverfahrens sahen wir uns gezwungen, zahlreiche Klageverfahren gegen säumige Anleger anzustrengen. Anderenfalls käme es durch Nichtzahlung zu einer Bevorzugung einzelner Anleger und gleichzeitig zu einer Benachteiligung aller anderen Anleger, da eine Abfindungsbilanz bisher noch nicht erstellt werden konnte, sodass entsprechende Abfindungsansprüche derzeit unklar sind. Leider haben die zahlreichen Klageverfahren ergeben, dass ein Großteil der säumigen Anleger vermögenslos ist und zwischenzeitlich Privatinsolvenz angemeldet hat. Es steht daher zu befürchten, dass aus den diversen noch offenen Klage- bzw. Vollstreckungsverfahren nur noch geringe Zuflüsse generiert werden können.
In unserem letzten Anlegerschreiben hatten wir Ihnen bereits mitgeteilt, dass der weit überwiegende Teil der Geschäftsunterlagen durch die Ermittlungsbehörden beschlagnahmt wurde. Die Möglichkeit einer Einsichtnahme in die Ermittlungsakten wurde von diversen Verfahrensbeteiligten mit prozessualen Maßnahmen zunächst blockiert. Ich war daher gezwungen, mein Recht auf Akteneinsicht gerichtlich geltend zu machen. Zwischenzeitlich wurde mir zwar teilweise Akteneinsicht gewährt, jedoch kam es zu einer deutlichen Verzögerung des Abwicklungsverfahrens. Unsere Prozessvertreter, meine Mitarbeiter und ich sind derzeit bemüht, die Aktenlage, die einen Umfang von mehreren tausend Seiten umfasst, zu sichten und auszuwerten. Hierbei findet eine enge Abstimmung mit den Ermittlungsbehörden statt.
Eine erste summarische Durchsicht der Akten hat ergeben, dass sich ein Teil der benötigten Geschäftsunterlagen in den Ermittlungsakten des ebenfalls noch laufenden „S&K Verfahrens“ befindet. Bedauerlicherweise erstreckt sich das mir gewährte Einsichtsrecht jedoch nicht auf dieses Strafverfahren. Es wird daher versucht, auch diese Unterlagen einzusehen. Die zuständigen Ermittlungsbehörden haben mir jedoch bereits mitgeteilt, dass mit einer zeitnahen Entscheidung über meinen Antrag nicht zu rechnen sei.
Eine abschließende Feststellung zur Vermögenslage der Fondsgesellschaft kann aufgrund dieser Sachlage zu diesem Zeitpunkt nicht getroffen werden. Eine Bewertung ist derzeit auch deshalb erschwert, da die uns übergebenen Buchhaltungsunterlagen nicht einer ordnungsgemäßen Buchführung entsprechen. Für die Herstellung einer auswertbaren Buchhaltung und die Erstellung handelsrechtlicher Bilanzen und Abschlüsse in Zusammenarbeit mit einer auf Vermögenstransaktionen von Fondsgesellschaften spezialisierten Steuerberatungsgesellschaft müssen daher umfangreiche und äußerst aufwendige Aufbereitungs- und Prüfungsarbeiten vorgenommen werden. Erst nach Abschluss dieser sich noch über mehrere Monate hinziehenden Arbeiten können die bestehenden Auseinandersetzungsansprüche der Anleger bestimmt werden. In Anbetracht der geringen vorgefundenen Guthaben und der vorgenannten Schwierigkeiten bei der rechtlichen und wirtschaftlichen Durchsetzung von Ansprüchen steht zu befürchten, dass keine Mittel für Auszahlungen an die Anleger zur Verfügung stehen werden. Eine andere Beurteilung würde sich nur ergeben, sofern es in den laufenden Strafverfahren zur Aufdeckung bisher unbekannter Vermögenswerte kommen sollte.
II. Weiteres Vorgehen
Im Rahmen meiner laufenden Abwicklungstätigkeit werde ich Sie in den kommenden Monaten über den Fortgang meiner Tätigkeiten über nachfolgenden Link informieren:
http://www.bbl-law.de/verfahren/CIS
Gerne möchte ich betonen, dass wir im Sinne der betroffenen Anleger alle Maßnahmen ergreifen, um das Abwicklungsverfahren in überschaubarer Zeit zu einem Ende bringen zu können. Dennoch muss gewährleistet sein, dass im Rahmen des Möglichen viel Vermögensmasse zu Gunsten der Anleger gesichert wird.
Abschließend möchte ich Sie nochmals höflichst bitten, von persönlichen Anfragen abzusehen. Damit ermöglichen Sie uns ein fokussiertes Arbeiten in der Sache. Für Ihr Verständnis bedanke ich mich.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Georg Bernsau
Rechtsanwalt
als Abwickler
Frankfurt am Main, den 04.10.2016